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   OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15   

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OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15 (https://dejure.org/2016,28021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2016 - 12 LA 153/15 (https://dejure.org/2016,28021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2016 - 12 LA 153/15 (https://dejure.org/2016,28021)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 1 ME 205/12

    Anwenden der sog. Verbesserungsgenehmigung unmittelbar oder als Rechtsgedanke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Das Gesuch des Klägers um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes war zuvor in beiden Instanzen erfolglos geblieben (Beschl. d. VG v. 31.10.2012 - 4 B 5501/12 - Nds. OVG, Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -).

    Anders als der 1. Senat des beschließenden Gerichts im Beschwerdeverfahren wegen der dem Landwirt I. erteilten Baugenehmigung entschieden habe (Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -), dass nämlich der Kläger in einem "Schwarzbau" wohne und deshalb nicht schutzbedürftig sei, sei mit einer neueren Entscheidung des 1. Senats (Urt. v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 -) anzunehmen, dass der Übergang zu einer allgemeinen Wohnnutzung 1972 formell und materiell legal gewesen sei mit der Folge, dass der Schutzanspruch des Klägers nicht aufgrund einer im Außenbereich illegalen Wohnnutzung eingeschränkt sei.

    Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem weiteren Verfahren (Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -) hinsichtlich des klägerischen Grundstücks entschieden habe, stelle die Wohnnutzung des Klägers einen Fremdkörper dar und vermöge die landwirtschaftlich genutzte Umgebung nicht in einer die Ortsüblichkeit beeinflussenden Weise mit zu prägen.

    Soweit der Beklagte dem Verwaltungsgericht vorhält, es habe nicht richtig beurteilt, dass die Umnutzung des landwirtschaftlichen Betriebs des Klägers in eine nicht privilegierte Wohnnutzung formell und materiell illegal sei und in diesem Zusammenhang aus dem Beschluss des 1. Senats vom 6. März 2013 - 1 ME 205/12 - zitiert, geht er damit an den tragenden Erwägungen des angegriffenen Urteils vorbei.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Anders als der 1. Senat des beschließenden Gerichts im Beschwerdeverfahren wegen der dem Landwirt I. erteilten Baugenehmigung entschieden habe (Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -), dass nämlich der Kläger in einem "Schwarzbau" wohne und deshalb nicht schutzbedürftig sei, sei mit einer neueren Entscheidung des 1. Senats (Urt. v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 -) anzunehmen, dass der Übergang zu einer allgemeinen Wohnnutzung 1972 formell und materiell legal gewesen sei mit der Folge, dass der Schutzanspruch des Klägers nicht aufgrund einer im Außenbereich illegalen Wohnnutzung eingeschränkt sei.

    Das Verwaltungsgericht hat diesen Beschluss des 1. Senats zur Kenntnis genommen, zugleich aber die Auffassung vertreten, in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 -, BauR 2015, 464) sei das Gericht von der in jenem Beschluss geäußerten Auffassung abgerückt und habe in einer ähnlichen Konstellation die formelle und materielle Illegalität der nicht landwirtschaftsbezogenen allgemeinen Wohnnutzung nach Aufgabe der Landwirtschaft Anfang der 70iger Jahre verneint.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder ein erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/99 -, DVBl 2000, 1458).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Im Übrigen hat auch der 1. Senat des beschließenden Gerichts in dem von dem Beklagten erwähnten Urteil darauf hingewiesen, dass eine derart weitgehende Erhöhung der Zumutbarkeitsgrenze nur für Rinderhaltung neben landwirtschaftsbezogenem Wohnen angenommen worden ist (Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Sofern in der Rechtsprechung auch eine Geruchshäufigkeit von 50 % der Jahresstunden oder mehr für zumutbar gehalten worden ist (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390), kann daraus eine Regelhaftigkeit nicht abgeleitet werden (vgl. auch die zitierte Anlage 2, dort zu Nr. 1: Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich, Betrachtung benachbarter Tierhaltungsanlagen, a. a. O., S. 805).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 8 A 2384/13

    Berücksichtigung einer nach Fristablauf eingehenden Antragsbegründung auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Erforderlich ist danach eine Prüfung und Darlegung der maßgeblichen Zumutbarkeitsaspekte des konkreten Einzelfalls und eine wertende Gewichtung aller speziellen Randbedingungen, die unter Berücksichtigung vor allem der konkreten örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat (vgl. nur OVG NRW, Beschl. v. 16.9.2015 - 8 A 2384/13 -, juris m. w. Nachw.; ferner Gem. RdErl. d. MU, d. MS, d. ML u. d. MW v. 23.7.2009 i. V. m. Anlage 2: Begründung und Auslegungshinweise zur Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL -, dort zu Nr. 3.1 GIRL: Zuordnung der Immissionswerte, NdsMBl. 2009, S. 794, 806).
  • VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12

    Nachbarschaftliche Rücksichtnahme hinsichtlich Geruchsbelästigungen bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Das Gesuch des Klägers um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes war zuvor in beiden Instanzen erfolglos geblieben (Beschl. d. VG v. 31.10.2012 - 4 B 5501/12 - Nds. OVG, Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -).
  • VG Hannover, 02.07.2015 - 4 A 2741/12

    Wie intensiv darf Tierhaltung im Dorf riechen?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Die Klage des Klägers gegen die dem Landwirt I. erteilte Baugenehmigung hat das Verwaltungsgericht mit weiterem Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 A 2741/12 - rechtskräftig abwiesen.
  • VG Hannover, 02.07.2015 - 4 A 5774/13

    Wie intensiv darf Tierhaltung im Dorf riechen?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 12 LA 153/15
    Die gegen diese Genehmigung vom 8. Oktober 2012 gerichtete Klage des Klägers hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 A 5774/13 - abgewiesen, das Verfahren auf Zulassung der Berufung ist nach Zurücknahme des Zulassungsantrags durch Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2015 - 12 LA 154/15 - eingestellt worden.
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    Denn der Außenbereich dient dazu, nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe unterzubringen, sodass Eigentümer von Wohngebäuden im Randgebiet zum Außenbereich jederzeit mit der Ansiedlung solcher Betriebe rechnen müssen und ihr Schutzanspruch deswegen gemindert ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 -UPR 2017, 32 = juris Rn. 14; B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 47; U.v. 10.5.2016 - 2 B 16.231 - juris Rn. 29; NdsOVG, B.v. 6.9.2016 - 12 LA 153/15 - juris Rn. 14; OVG Schlesw.-Holst., B.v. 4.8.2016 - 1 MB 21/15 - juris Rn. 22 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 24.3.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 96; U.v. 21.9.2016 - 2 L 98/13 -BauR 2017, 229 = juris Rn. 101; HessVGH, U.v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 - juris Rn. 64).

    Insoweit bedarf es vielmehr schon einer Einzelfallbeurteilung durch die Genehmigungsbehörde, die unter Berücksichtigung vor allem der konkreten örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat (zum Ganzen: OVG NRW, U.v. 1.6.2015 - 8 A 1760/13 - ZUR 2015, 613 = juris Rn. 77 ff.; B.v. 18.5.2016 - 2 B 1443/15 - BauR 2016, 1882 = juris Rn. 4; B.v.16.9.2015 - 8 A 2384/13 - UPR 2016, 305 = juris Rn. 12; U.v. 21.3.2017 - 8 A 1105/15 - juris Rn. 95 ff.; NdsOVG, B.v. 26.4.2018 - 12 LA 83/17 - ZfBR 2018, 485 = juris Rn. 50; NdsOVG, B.v. 6.9.2016 - 12 LA 153/15 - juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 12 LA 83/17

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit der Begründung der

    Erforderlich ist danach eine Prüfung und Darlegung der maßgeblichen Zumutbarkeitsaspekte des konkreten Einzelfalls und eine wertende Gewichtung aller speziellen Randbedingungen, die unter Berücksichtigung vor allem der konkreten örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat (vgl. Beschl. d. Sen. v. 6.9.2015 - 12 LA 153/15 -, juris; ferner Gem. RdErl. d. MU, d. MS, d. ML u. d. MW v. 23.7.2009 i. V. m. Anlage 2: Begründung und Auslegungshinweise zur Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL -, dort zu Nr. 3.1 GIRL: Zuordnung der Immissionswerte, NdsMBl. 2009, S. 794, 806).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 LB 20/19

    Erheblichkeitsschwelle; Geruch; Geruchsimmission; gewerblich; GIRL; Junghennen;

    Erforderlich sind eine Prüfung und Darlegung der maßgeblichen Zumutbarkeitsaspekte des konkreten Einzelfalls und eine wertende Gewichtung aller speziellen Randbedingungen, die unter Berücksichtigung vor allem der konkreten örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 6.9.2016 - 12 LA 153/15 -, juris Rn. 14; v. 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, BauR 2018, 1258 = BRS 86 Nr. 157 = juris Rn. 50).
  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Insoweit hat die Kammer bereits im Beschluss zu 4 B 5526/18 ausgeführt, dass das Wohnen im Außenbereich mit einem immissionsschutzrechtlich geringeren Schutzanspruch als etwa im Dorfgebiet verbunden ist und in Anbetracht der besonderen Umstände des Einzelfalls jedenfalls bis zu einer Häufigkeit von 0, 25 (= 25% der Jahresgeruchsstunden) zulässig sein kann (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.09.2016 - 12 LA 153/15 -, Rn. 14, juris).
  • VG Hannover, 04.04.2017 - 4 A 12981/14

    Baugenehmigung; Dorfgebiet; Gemengelage; Geruchsbelästigung; GIRL;

    Ungeachtet der Schwierigkeit festzustellen, ab wann eine deutlichen Verbesserung der Belastungssituation angenommen werden kann, steht für die Kammer außer Zweifel, dass die Verringerung der Jahresgeruchsstundenhäufigkeit von derzeit bis zu 19, 8% um 0, 3% auf bis zu 19, 5% eine lediglich marginale Verbesserung der Geruchsimmissionen darstellt (ebenso für eine Verbesserung um rechnerisch 0, 5 bis 0, 6 Prozentpunkte bei Ausgangs-Werten von 17, 2% bis 20, 06%: Nds. OVG, Beschl. v. 06.09.2016 - 12 LA 153/15 -, juris).
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